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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  
   

1. Allgemein
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Auftragsbestätigung akzeptiert. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden, des Veranstalters und sind nur mit Zustimmung von Pyrotechnik-Rahmel verbindlich wirksam.  

2. Vertrag
Das Angebot sowie die Bestätigung des Kunden bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird erst durch die Bestätigung oder Anzahlung der Vereinbarten Leistung durch den Kunden wirksam begründet. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Angebots- bzw. Veranstaltungsbeschreibung sowie diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Bestätigung.  

3. Leistungen & Leistungsänderung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem individuell gestellten Angebot, so ergibt sich eine Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten und bestätigten Angebot bzw. aus dem geschlossenen Vertrag. Die Firma Pyrotechnik-Rahmel hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.  

4. Zahlung
20% bei Auftragserteilung sofort nach Rechnungsstellung. Restbetrag vor dem Aufbau des Feuerwerkes. Für den Fall einer nicht fristgemäßen Zahlung durch den Kunden hat Pyrotechnik-Rahmel das alleinige Recht sofort seine Leistung bis zum vollen Ausgleich der offenen Rechnungsbeträge die Leistungserbringung zu unterbrechen. Hieraus entsteht dem Kunden kein Schadenersatzanspruch.  

5.1. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde – nach Anzeige des Mangels - den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Pyrotechnik-Rahmel eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Pyrotechnik-Rahmel verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel beruht auf einem Umstand, den Pyrotechnik-Rahmel nicht zu vertreten hat. Für Fälle in welchen der Kunde nicht seiner vertraglichen Leistungspflicht oder der Zahlung bis 10 Tage vor der Veranstaltung nachkommt, kann Pyrotechnik-Rahmel sofort zurück treten ohne dass dem Kunden hieraus eine Schadenersatzpflicht entsteht. Weiterhin ist der Kunde für den zuvor genannten Fall mit mindestens dem Vertragswert (Miete/Honorar o.dgl.) in vollem Umfang der Pyrotechnik-Rahmel bei Verzicht auf Rechtsmittel hiergegen ersatzpflichtig.   

5.2. Feuerwerke – besondere Vereinbarung
Im Bereich des Feuerwerks gelten die gesetzlichen Regelungen des Sprengstoffgesetzes zusätzlich zu dieser Vereinbarung. Für den Fall das der verantwortliche Pyrotechniker das vereinbarte Feuerwerk absagen bzw. unterbinden muss oder aus anderen Gründen nicht durchführen kann, werden dem Kunden 70% der Auftragssumme als Gutschrift in Form eines Gutscheines zum Ersatz ausgestellt. Des Weiteren vereinbaren beide Vertragsparteien einen Termin für ein Ersatzfeuerwerk innerhalb von 12 Monaten ab Absagetermin. Der Auftraggeber gewährt dem verantwortlichen Pyrotechniker die künstlerische Freiheit in Auswahl der Musik und Effekte.  

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.  


Stand: April  2014

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